Patientenverfügung erstellen


An Organspende denken
Patientenverfügung erstellen

In einer gesetzlich abgesicherten Patientenverfügung sollte nach Ansicht der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) auch die Entscheidung über eine mögliche Organspende geregelt sein.
Wer Organe spendet, schenkt Leben

„Wer in einer Patientenverfügung seinen Willen dazu formuliert, in welchen Situationen das eigene Leben im Falle einer schweren Krankheit nicht mehr künstlich verlängert werden darf, sollte auch an das Leben anderer Menschen denken, indem er einer Organspende ausdrücklich zustimmt und dies schriftlich festhält“, erklärt Dr. Thomas Beck, Kaufmännischer Vorstand der DSO.
Jedes gespendete Organ bedeute für einen der bundesweit 12.000 schwer kranken Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation die Aussicht auf ein neues Leben. Diese Chance, nach dem eigenen Tod einem anderen Menschen ein Weiterleben zu ermöglichen, dürfe in einer Patientenverfügung nicht außer Acht bleiben, so Beck. Die DSO fordert deshalb, das Thema Organspende stärker in die Aufklärung über Patientenverfügungen einzubinden.

Aufrechterhaltung der Organfunktion ist keine lebensverlängernde Maßnahme

„Die Zustimmung zur Organspende steht nicht im Widerspruch zu einer Patientenverfügung“, betont Professor Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO. Für eine Organentnahme nach Eintreten des Todes sind intensivmedizinische Maßnahmen erforderlich. „Dies darf jedoch nicht mit einer lebensverlängernden Maßnahme verwechselt werden,“ so Kirste weiter.

Die medizinische Voraussetzung für eine Organentnahme in Deutschland ist der eindeutig nachgewiesene Hirntod, also der vollständige und irreversible Ausfall aller Gehirnfunktionen. Zur Vorbereitung der Organentnahme wird der Kreislauf des verstorbenen Spenders kurzfristig durch Maschinen künstlich aufrechterhalten, um die Organe zu schützen. „Diese Maßnahme dient lediglich der Aufrechterhaltung der Funktionen der Organe und bedeutet keine Lebensverlängerung“, erläutert der Mediziner. Dementsprechend sollte in der Patientenverfügung der Organspende Vorrang vor dem Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen eingeräumt werden. Das Bundesministerium für Justiz schlägt beispielsweise in seiner Broschüre zur Patientenverfügung konkrete Formulierungen vor, mit denen die persönliche Entscheidung zur Organspende hinreichend dokumentiert ist.

"Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger durch eine umfassende und sachliche Information motiviert werden, sich mit dem Thema Organspende auseinander zu setzen, und eine Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Rolf Schwanitz.

Unsere Partnerapotheke

Weser-Apotheke

Verdener Str. 157
28832 Achim

Telefon: 04202/97 91 97
Telefax: 04202/7 61 04

News

Vor Sonne und Stichen schützen

Mann steht vor Palmen und sprüht sich ein Mückenschutzmittel auf den Unterarm.

Sommerliche Herausforderung

Im Sommer möchte man sich meist sowohl vor Mücken als auch vor Sonnenbrand schützen. Was ist dabei zu beachten?   mehr

HPV-Impfung gegen Krebs
HPV-Impfung gegen Krebs

Für junge Menschen empfohlen

Humane Papillomaviren können Krebs verursachen. Eine Impfung gegen das Virus kann davor schützen – doch wie funktioniert das und wer sollte sich impfen lassen?   mehr

Stärker mit Kreatin?
Stärker mit Kreatin?

Hilft nicht immer

Nahrungsergänzungsmittel zur Verbesserung sportlicher Leistungen sind beliebt. Aktuell besonders beworben wird Kreatin. Was sagt die Wissenschaft dazu?   mehr

Erhöhte Malariagefahr in Namibia
Erhöhte Malariagefahr in Namibia

Deutlich mehr Fälle

Wer in der nächsten Zeit nach Namibia reisen möchte, sollte Mückenschutz und Malariaprophylaxe besonders ernst nehmen. Denn Namibia erlebt derzeit einen ausgeprägten Anstieg von Malaria-Infektionen.   mehr

Gefahr für Nierensteine steigt
Gefahr für Nierensteine steigt

Wenn es immer heißer wird

Mit Nieren- und Harnleitersteinen muss man im Zeiten des Klimawandels auch hierzulande wohl häufiger rechnen. Da hilft nur eins: ausreichend trinken. Ganz besonders gilt das für bestimmte Risikogruppen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Schloß-Apotheke
Inhaber Ines Koopmann, Stefan Jankovic
Telefon 04235/9 41 41
Fax 04235/9 41 43
E-Mail info@schloss-apotheke-etelsen.de